Sportguide – führt Dich durch die Welt des Sports

Wo gibt es Geld-zurück bei den Skiferien?
Größe
Schließen Sie dieses Suchfeld.

Wo gibt es Geld-zurück bei den Skiferien?

Wo gibt es Geld-zurück bei den Skiferien?

Die Corona-Pandemie bringt viele Fragen aufs Tapet, die bis anhin gar kein Thema waren. Wer heute in die Skiferien will, lebt insbesondere im Winter 2020/21 mit der Gefahr, dass er plötzlich und unverhofft vor verschlossenen Toren und geschlossenen Skiliften steht. Und dann? Wer ersetzt die Kosten für die bereits bezahlten Ferien, wer die bereits bezahlten Skitickets? Wir haben 20 Skiregionen in der Schweiz und Österreich geprüft und die wichtigsten Informationen dazu zusammengetragen.

Wer möchte schon eine Reise buchen oder ein Skiticket kaufen und erfahren, wenn er im Skigebiet eintrifft, dass die Bahn geschlossen wurde oder das Hotel Konkurs ist und er die bezahlten Ferien nun nicht erleben kann, sondern stattdessen noch um das verausgabte Geld kämpfen muss? Sicherlich niemand. Deshalb haben einzelne Regionen und Skigebiete damit begonnen, eine Geld- Zurück-Garantie anzubieten und dem Gast damit zu versichern, dass man ihn im schlimmsten Falle das Geld zurückerstatten würde. Der Anbieter wird sicherlich alles unternehmen, damit die Reise stattfinden kann. Doch dies geschieht nicht national übergreifend, sondern in einzelnen Regionen und Skigebieten oder beim jeweiligen Hotel. Dies hängt alleine vom Anbieter ab. Welche Regionen so eine Garantie anbieten, verraten wir ihnen hier.

Geld-zurück-Garantie in 20 Skiregionen CH + A

Skiregion/Land
Geld-zurück-Garantie
Davos
Storno-Garantie bei behördlicher Schliessung
Arosa-Lenzerheide
Geld-zurück-Garantie, anteilsmässige Rückerstattung bei behördlicher Schliessung, sofern das gesamte Skigebiet geschlossen wird, Rückerstattung erfolgt mit Verrechnung oder Gutschein

Abonnenten sehen die Bestimmungen weiterer 18 Skiregionen wie Laax/Flims, Zermatt, Saas-Fee, Jungfrau-Region, St. Moritz/Engadin, Sölden, Vorarlberg, usw.

Der/Die vollständige Artikel/Seite ist unseren zahlenden Abonnenten vorbehalten!

Du kannst diesen und weiteren Premium-Content mit Bildergalerien, Videos, Links, Tipps, uvm. nur lesen, wenn Du ein Abo löst und Dich bei uns registrierst.

Geld-zurück-Garantie in 20 Skiregionen CH + A

Skiregion/Land
Geld-zurück-Garantie
Davos
Storno-Garantie bei behördlicher Schliessung
Arosa-Lenzerheide
Geld-zurück-Garantie, anteilsmässige Rückerstattung bei behördlicher Schliessung, sofern das gesamte Skigebiet geschlossen wird, Rückerstattung erfolgt mit Verrechnung oder Gutschein
Flumserberg
Geld-zurück: Wintersaison 75% des bezahlten Preises in Form einer Geschenkkarte; Sommersaison 25% des bezahlten Preises bei Schliessung des gesamten(!) Skigebietes
St. Moritz/Engadin
Bei Schliessung aller 12 Skigebiete Teil-/Rückerstattung nicht genutzter Tickets/Abonements mittels Gutschein
Laax/Flims
Covid-19-Stornogarantie: Alle nicht nutzbaren Leistungen der Weissen Arena Gruppe werden mit einem Gutschein entschädigt.
Zermatt
Sonderbedingungen Winter 20/21: Tickets & Erlebnisse, die nicht genutzt wer den können, werden in eine Gutschrift umgewandelt. Die Gutschrift kann innert 3 Jahren bei der Zermatt Bergbahnen AG eingelöst werden. Es gelten folgende Fälle: Im Falle einer ärztlich bestätigten Erkrankung an COVID-19 bzw. Erkrankung im persönlichen Umfeld und folglicher Selbst-Quarantäne Einreiseverbot in die Schweiz/Reisewarnung für die Schweiz Durch den Staat/Kanton verordnete Betriebseinstellung der Anlagen auf Grund von COVID-19
Saas-Fee
Nur bei Tickets, die über den Webshop gekauft werden – Bei einer Covid19- Erkrankung, einem Einreiseverbotes oder einer Betriebsschliessung gibt es eine Gutschrift für die Saison 2021/22
Adelboden/Lenk
Covid-19-Geld-zurück-Garantie für Skipässe und Saisonabonnements
Jungfrau-Region
Covid-19-Geld-zurück-Garantie für Top4-Skipasses, Jungfrau Ski Region Skipass, Tages- oder Mehrtageskarte. Im Falle eines Lockdowns erfolgt eine Rückerstattung pro rata temporis
Gstaad
Bei einer behördlich verordneten Schliessung aller Bergbahnen des Tarifverbundes Gstaad im Winter 2020/21 erfolgt eine Wertgutschrift für die während der Schliessung nicht angetretenen Skitage für Käufer von Tages- & Mehrtages-Skitickets.
Glacier 3000/Les Diablerets
Entschädigung bei behördlicher Skigebiets-Schliessung nur für Saisonkarten 2020/21, die von der G3AG ausgestellt wurden; in Form eines Gutscheins, der bis zum 31.12.2021 für G3AG-Produkte verwendet werden kann
Crans-Montana
Tagespässe (1-15 Tage), die auf mycma.shop gekauft wurden, erhalten eine vollständige Rückerstattung im Falle eine totalen Schliessung des Skigebietes für die nicht genutzten Skitage
Hotelpass: Kostenlose Hotelstornierung bei Grenz-/Skigebiets-Schliessung
Verbier
Geld-zurück-Garantie: Im Falle einer Schliessung aufgrund von Covid-19 wird ein Ersatz geleistet
Engelberg/Titlis
Titliscard, bei behördlicher Betriebsschliessung von min. 2 Wochen, wird der Betrag des Ausfalls pro rata in Form von Gutschriften rückerstattet. Kostenlose Stornierung der Buchung bis 24h vor Antritt bei einer behördlichen Einschränkung der Reise nach Engelberg
Hoch-Ybrig
Geld-zurück-Garantie unter folgenden Bedingungen: Gleichzeitige verordnete behördliche Schliessung aller Bergbahnen während der Wintersaison 2020/21 und der Gast hat die Jahres- oder Saisonkarte weniger als 15 Tage genutzt
Vorarlberg (Bundesland)
Sollte der Reisende vor Reiseantritt die Reise wegen Covid-19-Erkrankung oder verordneter Quartantäne nicht antreten können, deckt die Covid-19- Versicherung die Stornierung und die Kosten bis max. € 3000/Person
Arlberg (skiarlberg.at)
Sonderreglung Mehrtages- und Saisonskipässe für die Wintersaison 2020/21. Wenn sämtliche Anlagen des Ski Arlberg aufgrund der COVID-19-Pandemie behördlich oder mit Rücksicht auf die Gesundheit gesperrt werden, erhält der Besitzer eines Mehrtages- oder Saisonskipasses eine Rückvergütung wie folgt: a.) Mehrtagesskipass: Die Rückvergütung erfolgt für jene Tage, an denen sämtliche Anlagen am Ski Arlberg gesperrt sind (im folgenden kurz „Sperrtage“). b.) Saisonkarten: Wurde die Saisonkarte an weniger als 20 Tagen genutzt, errechnet sich die Höhe der Rückvergütung nach der Anzahl der Sperrtage wie folgt: 16 bis 45 Sperrtage: 10 % des Kaufpreises – 46 bis 55 Sperrtage: 20 % des Kaufpreises – 56 bis 65 Sperrtage: 30 % des Kaufpreises – 66 bis 85 Sperrtage: 40 % des Kaufpreises – 86 bis 105 Sperrtage: 50 % des Kaufpreises – 106 bis 120 Sperrtage: 60 % des Kaufpreises – ab 121 Sperrtage: 70 % des Kaufpreises. Der Anspruch ist bis spätestens 6 Monate nach dem Ende der Wintersaison 20/21 zu stellen. Nach Ablauf dieses Termins erlischt der Anspruch.
Sölden
Kostenlose Hotelstornierung; Bergbahn empfiehlt Abschluss einer Storno- garantie ansonsten keine Rückerstattung; bei Reisewarnung oder behördlicher Skigebietsschliessung erfolgt Rückerstattung
Zillertal
Bei behördlicher Schliessung aller Bergbahnen aufgrund von Covid-19 wird eine Rückvergütungs-Garantie gewährt. Rückerstattungen des Kaufpreises: Bis 31.12.2020 80%, bis 31.01.2021 60% und bis 28.02.2021 40%
Ischgl
Bei Zwangsschließung aller Seilbahnanlagen, Grenzschließung oder einer Reisewarnung aufgrund von COVID-19 gilt, sofern die behördlichen Anordnungen bis zum geplanten Ende der Wintersaison andauern, folgende Rückvergütungsregelung: Bei Mehrtagesskipässen: Rückvergütungsbetrag = Kartenpreis – Skipasspreis für nutzbare Tage; Bei Saisonkarten gibt’s eine Rückvergütung, wenn diese an weniger als 20 Tagen genutzt wurde. Rückvergütungsbetrag = Kartenpreis/20 x (20 – Nutzungstage)

Diese Angaben entsprechen den Recherchen bis Redaktionsschluss, diese können kurzfristig ändern;
alle Angaben ohne Gewähr

Kommentar verfassen

Dokumentation zur Formatierung von Datum und Uhrzeit Metawert mit Rückruf vorbereiten

error: Content is protected !!
de_DEDeutsch
Nach oben blättern