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Kanaren: Corona-Test ist Pflicht

Der kanarische Regierungsrat hat auf einer ausserordentlichen Sitzung eine Test-Pflicht für Touristen beschlossen. Ab dem 14. November müssen alle Besucher ab sechs Jahren einen negativen Corona-Test maximal 72 Stunden vor Reiseantritt (nur erforderlich, wenn Sie in einer touristischen Unterkunft unterkommen) vorzeigen. Akzeptiert werden Antigen-Tests und PCR-Tests. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in autorisierten Teststationen durchgeführt werden. Die Kosten dafür müssen die Urlauber tragen. Darüber hinaus müssen Touristen künftig während ihres Aufenthalts die spanische Corona-App „Radar Covid“ aktivieren und werden gebeten, diese frühestens 15 Tage nach der Rückkehr aus dem Urlaub zu deaktivieren.

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Die Verantwortlichen der Kanarischen Inseln arbeiten jeden Tag  daran, den Touristen die größte Sicherheit, Hygiene und Qualität für ihre Reise bieten zu können. Die Kanaren verzeichnen zurzeit eine der niedrigsten epidemiologischen Raten in Europa und die niedrigste Spaniens. Die meisten Hotels – ebenso wie die wichtigsten Touristenattraktionen, Geschäfte und Restaurants – haben ihre Türen bereits wieder geöffnet oder werden dies in Kürze tun. Wenn Sie demnächst auf die Kanarischen Inseln reisen, finden Sie hier wichtige Informationen.

1. Wer kann auf die Kanarischen Inseln reisen?
Sämtliche Touristen können auf die Kanarischen Inseln einreisen, sofern Sie aus einem EU-Land, einem Land des Schengen-Raums oder aus einem Drittland kommen, mit denen Spanien ein Gegenseitigkeitsabkommen hinsichtlich der Einreise abgeschlossen hat. Diese Drittländer sind Australien, Kanada, China, Südkorea, Georgien, Japan, Neuseeland, Ruanda, Thailand, Tunesien und Uruguay.

2. Muss ich vor der Reise auf die Kanarischen Inseln bestimmte Formalitäten erledigen?
Ja, Sie müssen zwei Formalitäten erledigen:

Maximal 72 Stunden vor Reiseantritt (nur erforderlich, wenn Sie in einer touristischen Unterkunft unterkommen): Test zur Diagnose einer aktiven Infektion durch COVID-19 mit negativem Testergebnis. Sie müssen dieses Testergebnis beim Check-in in die touristische Unterkunft Ihrer Wahl vorlegen. IN KRAFT SEIT DEM 14. NOVEMBER 2020.

Maximal 48 Stunden vor Reiseantritt (nur erforderlich, falls Sie von außerhalb Spaniens anreisen): Sie müssen vor Ihrer Reise auf die Kanarischen Inseln online ein Formular zur Gesundheitskontrolle (Formulario de control sanitario / FCS) ausfüllen und unterzeichnen. Sie können auf dieses Formular im Spain Travel Health-Portal oder über Apps für Android und iOs zugreifen und es unterzeichnen. Nach dem Unterzeichnen erhalten Sie einen QR-Code, der bei der Einreise auf die Kanaren vorgelegt werden muss (sowohl im digitalen Format als auch ausgedruckt gültig). Denken Sie daran, dass für jede Reise und jede Person ein eigenes Formular ausgefüllt werden muss.

Es ist auf jeden Fall unerlässlich, dass Sie sich über die Bedingungen Ihres Reiseveranstalters oder Ihrer Fluglinie vor der Reise auf die Kanarischen Inseln informieren.

3. Zweifel an den Tests

Ist der Test vor der Einreise auf die Kanarischen Inseln obligatorisch?
Nein, der Test ist nur dann vorgeschrieben, wenn Sie in einer touristischen Einrichtung auf den Inseln unterkommen. Der Test darf höchstens 72 Stunden vor der Einreise zurückliegen. Es ist uns gelungen, auf den Kanarischen Inseln die Ansteckungsrate deutlich zu senken, und deshalb bitten wir Sie zur Sicherheit der Touristen und der Anwohner, vor der Reise zumindest einen Antigentest durchzuführen. Das ist die einzige Möglichkeit, damit wir alle weiterhin reisen können.

Welche Art von Test?
Ein Test zum Nachweis einer aktiven Infektion, bei dem nachgewiesen wird, dass Sie als Überträger von COVID-19 nicht positiv sind. Dieser Test muss von den Gesundheitsbehörden Ihres Landes oder von der Europäischen Union homologiert sein.

Brauche ich eine Bescheinigung? Wie erbringe ich einen Nachweis?
Sie benötigen eine Bescheinigung entweder im digitalen Format oder auf Papier, die besagt, dass Sie getestet wurden. Die Bescheinigung muss das Datum und die Uhrzeit des Tests enthalten, Ihre perönlichen Daten, die offizielle Stelle, bei der Sie den Test durchgeführt haben, und das negative Testergebnis. Es wird empfohlen, dass diese Bescheinigung in spanischer oder englischer Sprache verfasst ist.

Und Kinder?
Kinder unter 6 Jahren müssen keine Art von negativem Testergebnis vorlegen.

Ich war bereits mit dem Coronavirus infiziert und bin immun. Muss ich auch einen Test machen?
Ja, auch die Personen, die sich bereits mit dem Coronavirus angesteckt hatten, müssen ein negatives Testergebnis vorlegen, und der Test muss innerhalb der 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein.

Ich komme aus einer anderen Autonomen Gemeinschaft Spaniens. Muss ich auch einen Test machen, falls ich in einer touristischen Unterkunft bleibe?
Ja, Sie müssen ein negatives Testergebnis vorlegen, und der Test muss innerhalb der 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein.

Ich reise auf die Kanarischen Inseln, aber ich werde in meinem eigenen Ferienhaus oder bei Freunden oder Familie wohnen.
In diesem Fall ist der Test nicht notwendig, wir empfehlen jedoch vor der Reise zumindest einen Antigentest, um die Sicherheit aller zu garantieren.

Ich habe meinen festen Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln. Muss ich ein negatives Testergebnis vorlegen, wenn ich in einer touristischen Einrichtung auf den Kanaren bleibe?
Nein. Sie müssen nur nachweisen, dass Sie Ihren Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln haben und eine eigenverantwortliche Erklärung darüber abgeben, dass Sie die Kanarischen Inseln in den 15 Tagen vor Ihrer Ankunft in der neuen Unterkunft nicht verlassen haben und dass Sie in diesem Zeitram keine Symptome hatten, die auf COVID-19 hinweisen könnten.

Ich werde für einen langen Zeitraum auf den Kanarischen Inseln bleiben. Brauche ich bei jedem Umzug einen Test?
Nein, Sie müssen nur anhand Ihrer Reisedokumente nachweisen, dass Sie vor über 15 Tagen auf den Kanarischen Inseln angekommen sind und dass Sie in diesem Zeitram keine Symptome hatten, die auf COVID-19 hinweisen könnten.

Ist der Test auch für die Abreise von den Kanarischen Inseln notwendig?
Nein, aber es kann sein, dass Ihr Land diesen Test vorschreibt. Wir empfehlen Ihnen, sich stets über die Anforderungen und Empfehlungen Ihres Herkunftslandes zu informieren.

Kann ich vor meiner Abreise den Test auf den Kanarischen Inseln machen?
Selbstverständlich. Auf den Kanarischen Inseln gibt es eine erstklassige Gesundheitsversorgung. In Ihrer Unterkunft erhalten Sie Informationen zu dem nächstgelegenen Zentrum, an dem Sie sich einem homologierten Test unterziehen können.

4. Welche Sicherheitsmaßnahmen werden im Flughafen sowie im Flugzeug getroffen?
Auf den Flughäfen der Kanarischen Inseln wird bei allen internationalen Reisenden eine Gesundheitskontrolle durchgeführt. Diese Kontrollen können eine Kontrolle der Temperatur, von Dokumenten oder eine visuelle Kontrolle des Gesundheitszustands des Passagiers sein. Es muss auf den Fall das Formular zur Gesundheitskontrolle (FCS) vorgelegt werden.

Denken Sie daran, dass auf dem Flughafen und während des ganzen Flugs Maskenpflicht besteht. Ebenso sollten Sie alle Sicherheitsmaßnahmen befolgen, die Ihnen von der Fluglinie und den Flughafenbehörden genannt werden.

Wir empfehlen Ihnen, falls es Ihnen möglich ist, den Check-in online durchzuführen, um unnötige Abwicklungen am Flughafen zu vermeiden. Denken Sie daran, dass viele Fluglinien kein Handgepäck mehr erlauben, unter Ausnahme einer Tasche mit persönlichen Gebrauchsgegenständen, die unter den Sitz passt.

5. Welche Fluggesellschaften fliegen auf die Kanarischen Inseln?
Dies sind die Fluggesellschaften, die direkte Verbindungen mit dem Archipel anbieten:

6. Was muss man wissen, bevor man auf die Kanarischen Inseln kommt? Sicherheitsmaßnahmen
Selbstverständlich. Ein großer Vorteil einer Reise auf die Kanarischen Inseln ist es, dass Sie auf einer Reise mehrere Inseln besuchen können. Die Inseln sind sehr verschieden, und so wird Ihre Reise viel abwechslungsreicher und spannender.

Gegenwärtig findet der Reiseverkehr zwischen den Inseln normal statt, mit täglichen Verbindungen, so dass man problemlos von jeder Insel zu einer anderen reisen kann, sowohl per Flugzeug als auch per Schiff. Binter und Canaryfly sind die Fluglinien, die die Inseln miteinander verbinden, und Fred OlsenArmasBiosfera Express und Líneas Romero sind die Schiffslinien.

7. Was sollte ich vor meiner Ankunft auf den Kanarischen Inseln wissen? Sicherheitsmaßnahmen.
Auf den Kanarischen Inseln haben wir in den letzten Monaten hart daran gearbeitet, dass Sie Ihren Urlaub bei uns unter optimalen Sicherheitsbedingungen und bei maximalem Genuss verbringen können.Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, die App RadarCOVID zur Infektionswarnung auf Ihr Mobiltelefon herunterzuladen, sie ist sowohl für iOS als auch für Android verfügbar. Diese App informiert Sie je nach Ihrem Standort über das Risiko einer Exposition von COVID-19.

Darüber hinaus sollten Sie die wichtigsten Maßnahmen kennen, die wir ergriffen haben, um Ihr Wohlergehen sicherzustellen.

Allgemeine Maßnahmen:

  • Das Tragen einer Maske ist für Erwachsene und Kinder über 6 Jahren auf der Straße, auf Freiflächen und in geschlossenen, öffentlich genutzten Räumen (außer beim Essen, bei körperlicher Betätigung und/oder im Falle von Behinderungen oder Atemwegserkrankungen) obligatorisch.
  • Sicherheitsabstand (festgelegt auf 1,5 Meter)
  • Förderung der Verwendung von Hygieneartikeln (Seifen und hydroalkoholische Gele)
  • Adäquate Reinigung und Desinfektion in allen Einrichtungen und von allen Arbeitsmaterialien (mit besonders intensiver Reinigung von Toiletten und ähnlichen, öffentlich genutzten Räumen).

Spezifische Maßnahmen:

  • Auf öffentlichen Straßen, auf Freiflächen und in geschlossenen, öffentlich genutzten Räumen ist das Tragen einer Maske vorgeschrieben, unabhängig vom Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Personen. Außerdem darf man nicht rauchen oder andere Inhalationsgeräte für Tabak benutzen, wenn dabei der Sicherheitsabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann. Rauchen ist auf öffentlichen Straßen nicht erlaubt.
  • Öffentliche Verkehrsmittel und/oder Schulbusse. Das Tragen einer Maske ist für Erwachsene und Kinder über 6 Jahren obligatorisch, außer im Falle von Behinderungen oder Atemwegserkrankungen. In Touristenbussen werden die Sitzplätze zugewiesen.
  • Touristische Unterkünfte. Die Kapazität in Gemeinschaftsräumen ist je nach erforderlichem räumlichem Abstand begrenzt, auch bei Animationsaktivitäten und Gruppenunterricht. An den Büfetts in den Hotelrestaurants werden Sie bedient, bei Büfetts mit Selbstbedienung sind in den Speisenauslagen Trennwände angebracht.
  • Strände, Swimmingpools und andere Naturräume. An den Zugängen zu den Stränden und Swimmingpools sowie bei Standortwechseln und Spaziergängen ist das Tragen einer Maske obligatorisch. Die einzigen Ausnahmen hier sind das Baden oder Schwimmen sowie der Aufenthalt an einem begrenzten Platz ohne Standortwechsel und mit dem empfohlenen Sicherheitsabstand.  

    An einigen beliebten Stränden gibt es Beschränkungen hinsichtlich der Kapazität (4 m2 pro Person), des Verbleibs und des Zugangs, um sicherzustellen, dass der Abstand zwischen den einzelnen Personen gewahrt bleibt. Bei natürlichen Pools dient die Größe der Wasserfläche zur Berechnung der eingeschränkten Kapazität. Zwischen Gruppen von Liegen und Sonnenschirmen muss ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden, Liegen müssen nach jedem Kunden desinfiziert werden. Die Reinigung von Toiletten, Duschen und Fußbädern wurde intensiviert. 

    Die Anzahl der Benutzer von Swimmingpools ist genau wie die Anzahl der Sonnenliegen begrenzt. Letztere sind unter Berücksichtigung des räumlichen Abstands nach Familieneinheiten angeordnet und werden täglich desinfiziert.

    In Naturgebieten außerhalb von Ballungszentren gilt die Maskenpflicht nicht, solange der räumliche Sicherheitsabstand eingehalten wird.

  • Restaurants.  Hotel- und Gastronomiebetriebe und Terrassen sowie Gaststätten und Strandrestaurants schließen spätestens um 12 Uhr nachts, und ab 23 Uhr werden keine neuen Gäste mehr empfangen. Der Mindestabstand zwischen den Tischen, Gruppen oder zur Theke beträgt 1,5 Meter, bei einer maximalen Belegung pro Tisch oder Gruppierung von zehn Personen. Selbstbedienungsartikel und/oder häufig verwendete Produkte wie Serviettenringe, Zuckerdosen und Speisekarten wurden entfernt, die Speisekarten wurden durch QR-Codes, Plakate oder ähnliche Mittel ersetzt. Vor dem Eindecken werden die Tische gereinigt und desinfiziert.
  • Sehenswürdigkeiten und Führungen. Da es Kapazitätsbeschränkungen gibt, müssen Sie einen Termin im Voraus vereinbaren (in den meisten Fällen geht dies auf elektronischem Wege). In den jeweiligen Sehenswürdigkeiten verlaufen die Rundgänge in eine Richtung, um Aufeinandertreffen und Menschenansammlungen zu vermeiden. Wir fördern die Verwendung von individuellen Audioguides, die nach jedem Gebrauch desinfiziert werden.
  • Shopping. Kleidungsstücke werden nach jeder Anprobe desinfiziert, auch die Umkleideräume werden häufig desinfiziert. Die installierten Lüftungssysteme garantieren eine ausreichende Lufterneuerung. Wir empfehlen die Bezahlung mit einer Kredit- oder EC-Karte.
  • Kulturelle Aktivitäten und Veranstaltungen. Vorerst ist das Spektrum der Veranstaltungen begrenzt, der übliche Veranstaltungskalender der Inseln wird jedoch nach und nach wieder eingeführt. Die Sitzplätze in Kinos, Theatern und ähnlichen Einrichtungen werden gemäß der Anzahl der Mitglieder eines Haushalts zugewiesen. Sicherheitspersonal kontrolliert den Eingangs- und Zugangsbereich, um zu jeder Zeit die Einhaltung des räumlichen Abstands zu gewährleisten.
  • Spas und Wellnesscenter. Diese Einrichtungen verfügen ohnehin über strenge Hygieneprotokolle, die aufgrund der Pandemie noch verschärft wurden. Da ihre Kapazitäten streng begrenzt sind, ist hier eine Voranmeldung unbedingt erforderlich. In den Einrichtungen muss ein Handtuch oder ein Bademantel getragen werden.
  • Fitnesscenter und sportliche Aktivitäten. Gruppenaktivitäten in geschlossenen Räumen werden mit maximal 25, im Freien mit maximal 30 Personen durchgeführt, um den räumlichen Abstand zwischen den einzelnen Teilnehmern gewährleisten zu können. Den Kunden steht Material zur Desinfektion von Geräten und anderen in den Einrichtungen verwendeten Elemente zur Verfügung. Die Verwendung eines Handtuchs ist obligatorisch. Die installierten Lüftungssysteme garantieren eine stetige Lufterneuerung.
  • Golfplätze. Es können Spiele mit 4 Personen stattfinden, solange der räumliche Abstand respektiert wird; Caddies und Spielpartner dürfen den Ball des Spielers nicht berühren. Die Benutzung von Buggys ist auf zwei Personen beschränkt, die Carts werden vor jeder Nutzung desinfiziert.
  • Nachtleben. Es dürfen nur die Lokale öffnen, die über einen Außenbereich verfügen. Die Gästezahl ist auf 75% der üblichen Kapazität beschränkt. Der Verzehr erfolgt am Tisch (nicht an der Bar), Tanzflächen sind noch nicht erlaubt. Die Sperrstunde wird auf spätestens 12 Uhr nachts festgesetzt, und ab 23 Uhr werden keine neuen Gäste mehr empfangen.
  • Aktivtourismus. Die Aktivitäten im Freien sind mit geringen Risiken verbunden und werden in der Regel in kleinen Gruppen durchgeführt. Individuelle Sportgeräte dürfen jedoch nicht gemeinsam genutzt werden und es gibt spezielle Reinigungs- und Desinfektionsprotokolle.

8. Welche persönlichen Maßnahmen sollten Sie ergreifen, um eine Ansteckung zu vermeiden?
Die Regierung der Kanarischen Inseln empfiehlt allen Bürgern folgende persönliche Schutzmaßnahmen:

  • Waschen Sie sich häufig die Hände mit Wasser und Seife oder mit hydroalkoholischem Gel.
  • Wenn Sie husten oder niesen müssen, halten Sie sich ein Papiertaschentuch vor Mund und Nase und werfen Sie es anschließen in einen Mülleimer.
  • Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu Menschen ein, mit denen Sie nicht zusammenleben (mit oder ohne Symptome).
  • Tragen Sie auf öffentlichen Straßen, auf Freiflächen und in geschlossenen, der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen eine Maske.

Es wird empfohlen, die Anzahl der Teilnehmer bei allen Arten von Gruppentreffen oder Zusammenkünften von nicht in einem Haushalt lebenden Personen in privaten Räumen auf maximal 10 Personen zu beschränken, auch wenn der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.

9. Was müssen Sie tun, wenn Sie während Ihres Aufenthalts auf den Kanarischen Inseln Symptome haben? COVID-Assistenzversicherung.
Wenn bei Ihnen Symptome wie Husten, Fieber, Kurzatmigkeit oder allgemeines Unwohlsein auftreten, isolieren Sie sich in Ihrer Unterkunft und rufen Sie die Nummer 112 an, damit man Sie anleiten und an das entsprechende Gesundheitszentrum überweisen kann.

Denken Sie daran, dass Sie in den medizinischen Zentren der Inseln immer eine Maske tragen müssen und dort nichts anfassen sollten.

Da uns Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden am Herzen liegen, bieten wir Ihnen auf den Kanarischen Inseln – falls Sie keine Reisekrankenversicherung haben – eine kostenlose AXA-Versicherung an, die alle Kosten im Zusammenhang mit COVID-19abdecktKlicken Sie auf den folgenden Link und erfahren Sie, was dieses Angebot beinhaltet.

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